Die Höhe der Beiträge finden sie unter <Beitrags- und Gebührenordnung>

 

Zahlungsweise: Die Entrichtung von Beiträgen und Umlagen (gemäß § 6 Nr. 6.3 der Satzung) erfolgt ausschließlich bargeldlos durch SEPA-Lastschriftverfahren. Im Aufnahmeantrag ermächtigt der Antragsteller den Tauchclub Berlin-Siemensstadt e.V. verbindlich, den Jahresbeitrag zu Beginn des Kalenderjahres (spätestens bis 15.02.) in Gänze von seinem Bankkonto einziehen zu dürfen.

 

Der Lastschriftschuldner verpflichtet sich, für ausreichend Deckung auf seinem angegebenen Konto zu sorgen. Entstehen dem Club bei einer nicht eingelösten Lastschrift Aufwendungen und Auslagen, so hat diese der Lastschriftschuldner zu tragen. Der Club ist bei nicht eingelöster Lastschriften zur erneuten Vorlage der Lastschrift innerhalb von 14 Tagen bei der angegebenen Bank des Lastschriftschuldner berechtigt.

Der Mitgliedsbeitrag ist ab dem Monat des Clubeintritts nur für die restlichen Monate des Beitrittsjahres fällig, ab dem 01.01. des Folgejahres in voller Höhe (gemäß § 6 Nr. 6.3 der Satzung). Die Aufnahmegebühr ist in jedem Fall in voller Höhe zu entrichten. Die Reglung aus § 5.4 der Satzung bleibt hiervon unberührt.

 

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